WELPENIMPORT – nur mit gültiger Tollwut Impfung!
Der österreichische Gesetzgeber hat nun nachgezogen – in Deutschland gilt diese Voraussetzung schon seit Jahren: Welpen aus dem Ausland dürfen nur mit gültiger Tollwut Imfpung einreisen, hier näheres bei Tieranwalt.at (ob privat, ob via Tierschutz oder Züchter etc.)! Was bedeutet das:
- die Tollwutimpfung darf einem Welpen erst ab Vollendung des 3. Lebensmonates verabreicht werden! Durchgeführt von einem örtlich zugelassenen Tierarzt, der dies im Impfpass mit Einkleben der Original Impfplakette und Datum/Unterschrift/Stempel bescheinigt.
- die Impfung muss 21 Tage im Tierchen wirken. Das heisst, dass frühestens ein Welpe mit 3 Monaten und 22 Tagen (also in der 16. Woche) nach Ö verbracht werden darf.
Im Tierschutz galt für uns bis jetzt ohnehin dieser Standard, da wir nur durchgeimpfte Hunde vermitteln wollen, die keine Krankheiten (Parvovirose ist davon die einschneidenste!) mitbringen. Dafür haben wir die Welpenstation für das Tierheim Haselnuss in Ungarn gebaut, Quarantäneplätze wurden erschaffen. Unsere Kollegen im Tierheim kennen den Umgang mit den oft Tod bringenden Infektionen für die Kleinen, sind pflegeerfahren – und täglich für die Fellnasen da! So werden medizinische Probleme bereits vor Ort mit unserem ungarischen Tierheim Team und Tierärzten behandelt – wichtig: die Massnahmen können unverzüglich beginnen!
Dass auch Vermehrer, Züchter und sonstige Private aus dem Ausland sich daran halten müssen, finden wir gut so. Auch wir waren aktiv an der Causa beteiligt – von der Tierombudsstelle Wien wurden wir zu unseren langjährigen Erfahrungen in der „Haselnuss“ befragt. Das Thema und die scheinbar nie enden wollenden Negativschlagzeilen betreffend „illegalem Welpenhandel“ soll endlich differenzierter behandelt werden. Ein Unterschied zwischen den Anstrengungen der Tierschutzorganisationen, die seriös arbeiten und den profitgierigen illegalen Welpenhändlern muss gemacht werden! Wir im Tierschutz müssen viele strenge Vorgaben erfüllen, um Tiere aus dem Ausland vermitteln zu dürfen (siehe Aufbau der neuen Betriebstätte!) – der oft schlechte Ruf des „Auslandstierschutz“ wird von uns unermüdlich ins rechte Licht gerückt.
Wir wollen nicht in einen Topf mit Tierleid erzeugenden Welpenhändlern geworfen werden – jetzt gibt es zumindest einen sinnvollen Topf: nämlich es gilt für alle, dass Welpen 4 Monate alt sein müssen, um weitergegeben werden zu dürfen.! Ob das die „schwarzen Schafe“ ohne Empathie für die kleinen Geschöpfe und deren oft qualvoll gehaltenen Muttertiere abhält, ihre nur auf Geldgier aufgebauten Machenschaften fortzuführen, steht auf einem anderen Blatt…
Wichtig ist: eine interessierte Familie bitte sich über die Gesetze informieren – und keine Unterstützung von „Billigkäufen“ im Internet oder Kofferraum…. kauft keine Tiere mit zu oft brutalen wie auch gesundheitskritischen Haltungsbedingungen! Wir geben gerne nähere Auskünfte!