Unsere Tierschutz-Kriterien
Reise-Kriterien-Tierschutz-download
Hier zeigen wir in eine Zusammenfassung, wie bislang unsere Hunde gereist sind, bevor die Interpretation der EU VERORDNUNG 21.4.2021-CELEX_32016R0429_DE_TXT (2) der österr. Vet Behörden eine Anhaltedauer von 48h nach Einreise mit Traces verpflichtend vorschrieb in einer österr. Betriebsstätte (sei es Tierheim oder sonstige Tierstätten inkl. unserer eigenen gem. §23 TschG, welche uns nur 2 Hunde erlaubt). Bislang transportierten wir etwa 10 Hunde im Monat an geprüfte Familien.Wir finden die 48hAnhaltedauer nirgends im Text!
Welche Massnahmen werden im Tierschutz überhaupt gesetzt von Beginn der Aufnahme eines SOS Notfellchens bis hin zu seiner Ausreise? Macht das ein (Hobby)Züchter oder der gefürchtete Welpen-Händler? – Hausbesuche, die Bedingungen anzusehen und abzuklären, mit adoptierwilligen Menschen stundenlange Aufklärungsgespräche zu führen, Infoblätter und Materialien zur Verfügung zu stellen, Sicherheitsgeschirre, doppelte Leinensicherung anzubieten, mit Rat und Tat vor und nach der Übernahme zur Verfügung zu stehen bis die Eingewöhnung geklappt hat? Verglichen werden im von uns erstellten Dokument die gesetzlichen Bestimmungen, die weit unter jenen Standards von seriösem Tierschutz liegen!
Mach dir selbst ein Bild – ein, viel zu oft illegaler Hundehändler, ist doch nicht in den selben Topf wie seriöser Tierschutz zu werfen? Wenn man dann Artikel in der Zeitung liest, so beleidigt das jegliche ehrenamtliche Herzens-und Verstandesarbeit! Wir suchen weiterhin das Gespräch! Es muss gut werden für gut aufgebaute wesensbekannte Hunde und ihre wartenden Familien, die mit Bedacht ausgewählt wurden, weil sie passende Kompetenz und Tierschutz Herz haben!